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Fraktions-Regelwerk

Regeln für Beitritt und Aktivität in Fraktionen

Fraktions-Regelwerk

Regeln für Beitritt und Aktivität in Fraktionen

F-01Beitritt

Beitritt über das offizielle Bewerbungsverfahren. Gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht gestattet.

F-02Aktivitätspflicht

Mitglieder müssen regelmäßig aktiv sein. Abwesenheit beim Fraktionsleiter melden. Inaktivität ohne Meldung führt zum Ausschluss.

F-03Interne Regeln

Fraktionen können eigene Regeln aufstellen, solange sie nicht gegen das allgemeine Regelwerk verstoßen.

F-04Konflikte

Konflikte müssen realistisch mit RP-Begründung ausgetragen werden. Massenkriege ohne Anlass sind verboten.

F-05Korruptions-RP

Korruptes Verhalten von Beamten ist nur im Rahmen genehmigten Korruptions-RPs erlaubt.

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