Vorschriften für staatliche Beamte
Beamte sind zur Gesetzestreue, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Professionelles Verhalten ist Pflicht. Machtmissbrauch, Korruption und Amtsmissbrauch sind strafbar und führen zur Entlassung.
Dienstliche Informationen dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden – auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.