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Strafprozessordnung

Verfahrensregeln für Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Strafprozessordnung

Verfahrensregeln für Ermittlungen und Gerichtsverfahren

§ 1Unschuldsvermutung

Jede Person gilt bis zur Verurteilung als unschuldig. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.

§ 2Festnahme & Verhör

Festnahme nur bei begründetem Tatverdacht. Der Festgenommene hat Recht auf Anwalt. Verhöre ohne Anwalt nur mit richterlicher Genehmigung.

§ 3Durchsuchung

Durchsuchungen erfordern einen richterlichen Beschluss, außer bei unmittelbarer Gefahr oder auf frischer Tat.

§ 4Gerichtsverfahren

Verfahren finden öffentlich statt. Angeklagter hat Recht auf Verteidigung und faire Verhandlung.

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