Verfahrensregeln für Ermittlungen und Gerichtsverfahren
Jede Person gilt bis zur Verurteilung als unschuldig. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.
Festnahme nur bei begründetem Tatverdacht. Der Festgenommene hat Recht auf Anwalt. Verhöre ohne Anwalt nur mit richterlicher Genehmigung.
Durchsuchungen erfordern einen richterlichen Beschluss, außer bei unmittelbarer Gefahr oder auf frischer Tat.
Verfahren finden öffentlich statt. Angeklagter hat Recht auf Verteidigung und faire Verhandlung.